mannix hat geschrieben: ↑22.08.2023, 10:45
Sprich mal mit Feuerwehrleuten. Was Du da von Dir gibst ist lebensgefährlich für Leute, die das ernst nehmen.
Sorry, aber Feuerwehrleute haben mit einem von innen bedienbaren Rolladen rein gar nichts zu tun, denn sie können ihn von außen nicht bedienen. Daran krankt diese Vorschrift schon mal.
Ein zu Rettender muss auch erst mal in der Panik dran denken, diesen Rollladen zu öffnen. Im Zweifel hilft die Axt der Feuerwehr. Und des Weiteren bilden solche Vorschriften eben nicht alle Realitäten ab und können deshalb im Einzelfell sinnfrei sein. Mir würde beispielsweise ein notstromversorgter Rollladen im Schlafzimmer nichts bringen, denn auf der Rückseite des Hauses kann die Feuerwehr aufgrund der örtlichen Gegebenheiten schlichtweg nicht anleitern.
Für mich habe ich das Problem so "gelöst", dass bei Raucherkennung vorrangig der Rolladen der Terrassentür als einzig sinnvoller Rettungsweg geöffnet wird, solange potenziell noch Spannung vorhanden ist (danach alle anderen). Ferner wird automatisch die Haustür entriegelt (nicht geöffnet!), damit man nicht erst nach einem Schlüssel suchen muss.
Sollte der Rollladen nicht öffnen, hilft der von Matsch beschriebene beherzte Tritt gegen den Rollladenpanzer von innen. Denn so lächerlich ist das nicht. Gewöhnliche Rollladen sind keineswegs so stabil, dass sie ein ernstzunehmendes Hindernis darstellen. Weder von innen noch von außen für jemanden mit geeignetem Werkzeug.
Sie ragen allenfalls ca. 1 bis 1,5 cm in die Führungsschienen rein. Biegt die Rollladenlamelle durch, springt sie ruckzuck raus. Das dahinterliegende Fenster ist für eine Öffnung von außen das größere mechanische Problem. Auf einer Drehleiter stehend an einem Fenster ist das natürlich schwieriger, aber ebenerdig (z.B. Terrasse, Balkon) kein Problem. Und sowas bilden diese Pauschalvorschriften eben nicht ab. Diese Diskussion könnte man jetzt noch ausweiten (habe ein paar Beispiele für im Einzelfall sinnfreie Vorschriften), aber das gehört nicht hier her. Letztendlich muss im Nachrüstungsfall jeder selbst entscheiden, ob er in seinem Fall sinnfreien Bauvorschriften folgt oder nicht. Beim Neubau ist das ggf.ein anderer Fall.
Gruß Xel66