Freigabesignal für Klimaanlage
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Re: Freigabesignal für Klimaanlage
Zustimmen bedeutet also nicht ein Wahl?
Ok, du musst mir zustimmen, das du Blödsinn schreibst.
Und mal wieder der klassische Autovergleich, absurd davon auszugehen das das Gegenüber nicht in der Lage ist Sachverhalte zu verstehen.
Ich muss und kann auch nicht einem Katalysator zustimmen. Das passt noch nicht mal in den Kontext.
Ok, du musst mir zustimmen, das du Blödsinn schreibst.
Und mal wieder der klassische Autovergleich, absurd davon auszugehen das das Gegenüber nicht in der Lage ist Sachverhalte zu verstehen.
Ich muss und kann auch nicht einem Katalysator zustimmen. Das passt noch nicht mal in den Kontext.
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Re: Freigabesignal für Klimaanlage
Wenn Du schon Texte verlinkst, dann sollte man eigentlich erwarten, das Du den Inhalt des Textes auch komplett verstanden hast, was leider bei Dir offensichtlich nicht der Fall ist.
Was ist bei dem vom Dir geposteten Text bitte für Dich persönlich unverständlich? Wenn Du den Text schon nicht verstehst lies halt andere Quellen bei persönlichen Bedarf.
hager hat geschrieben: Die Regelung sieht vor, dass Netzanschlüsse für Verbrauchseinrichtungen nicht mehr verweigert, und somit vereinfacht und beschleunigt werden und die Nutzer gleichzeitig von reduzierten Netzentgelten profitieren. Im Gegenzug müssen die Betreiber solcher Anlagen die netzorientierte Steuerung der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen bei hoher Netzbelastung akzeptieren.
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Re: Freigabesignal für Klimaanlage
Wie schon geschrieben, der Netzbetreiber muss es verweigern und begründen (können), was sehr schwierig sein dürfte.
Wie schon geschrieben, zeige Urteil, Referenz bei dem auch nur in einem Fall ein normaler Hausanschluss verweigert wurde.
Wir sind runter auf ein Level bei dem du den Duden vergewaltigst.
Wie wäre es da mal mit, hmmm, habe ich Müll geschrieben, aber...
Nehmen wir mal dein Zitat und ändern die Hervorhebung:
Die Regelung sieht vor, dass Netzanschlüsse für Verbrauchseinrichtungen nicht mehr verweigert, und somit vereinfacht und beschleunigt werden und die Nutzer gleichzeitig von reduzierten Netzentgelten profitieren. Im Gegenzug müssen die Betreiber solcher Anlagen die netzorientierte Steuerung der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen bei hoher Netzbelastung akzeptieren.
Mal eine ganz einfache Frage, die bitte mit Referenz beantwortet wird!
Wenn ich eine Klimaanlagem eine WP oder eine Sauna in meinem Haus einbauen lasse und die mit dem normalen Tarif betreibe, muss ich dafür einen Antrag stellen?
Antwort: Nein
Ego: Kein Antrag, der Netzbetreiber weiß nichts davon und muss es auch nicht wissen, kein EnWG
PS
Fonzo, du machst dich lächerlich, meine Meinung, der Autovergleich bzw. die Dudenvergewaltigung ist schon nicht mehr witzig. Schlaf drüber, reflektiere und sammle Fakten
Wie schon geschrieben, zeige Urteil, Referenz bei dem auch nur in einem Fall ein normaler Hausanschluss verweigert wurde.
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Nehmen wir mal dein Zitat und ändern die Hervorhebung:
Die Regelung sieht vor, dass Netzanschlüsse für Verbrauchseinrichtungen nicht mehr verweigert, und somit vereinfacht und beschleunigt werden und die Nutzer gleichzeitig von reduzierten Netzentgelten profitieren. Im Gegenzug müssen die Betreiber solcher Anlagen die netzorientierte Steuerung der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen bei hoher Netzbelastung akzeptieren.
Mal eine ganz einfache Frage, die bitte mit Referenz beantwortet wird!
Wenn ich eine Klimaanlagem eine WP oder eine Sauna in meinem Haus einbauen lasse und die mit dem normalen Tarif betreibe, muss ich dafür einen Antrag stellen?
Antwort: Nein
Ego: Kein Antrag, der Netzbetreiber weiß nichts davon und muss es auch nicht wissen, kein EnWG
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Re: Freigabesignal für Klimaanlage
Wo hast Du das nun wieder gelesen oder Dir persönlich zusammen gereimt?
Der Netzbetreiber darf eben den Netzanschluss eines solchen Verbrauchers nicht mehr verweigern, im Gegenzug verpflichtet sich der Verbraucher dazu dem Netzbetreiber im Sonderfall einer möglichen Netzüberlastung den Verbraucher auf 4.2 kW dimmen zu können.
Die Sauna ist dem Gesetzgeber egal. Wenn Du eine Klimaanlage, Wärmepumpe, Stromspeicher oder Wallbox mit über 4.2 kW vom Elektriker installieren lässt wird dieser mit Dir die Möglichkeiten besprechen wie Du dem Netzbetreiber ermöglichen musst die Verbraucher dimmen zu können. Eine der möglichen Option ist der Elektriker verpflichtet Dir dann zu verbauen. Der Elektriker sorgt dafür das dies Gesetzeskonform in Betrieb genommen wird.
Da Dich das Thema ja offensichtlich persönlich zu beschäftigen scheint und Du den Elektriker nicht einfach seinen Beruf ausüben lassen willst, kannst Du Dir bei Bedarf gerne z.B.
Technische Mindestanforderungen an EnWG §14a Anlagen zur netzorientierten Steuerung
anschauen.
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Re: Freigabesignal für Klimaanlage
Hast Du inzwischen mal über den "Müll", wie Du das persönlich nennst, den Du hier persönlich von Dir gibst, reflektiert und das
Festlegungsverfahren zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a EnWG
der Beschlusskammer 6 BK-22-300 vom 27.11.2023 mit Anlage 1 zu BK-22-300 nicht nur persönlich überflogen, sondern auch wirklich dessen Inhalt verstanden, damit Du hier in solch einem Fachforum nicht weiterhin persönliche falsche Spekulationen zur Gesetzeslage von Dir gibst?
- Henke
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Re: Freigabesignal für Klimaanlage
Nach dem Lächerlichen und dann die Vermutungen, kommen jetzt persönliche Beleidigungen? Sehr schwach und zeigt mir wie du strukturiert bist.
Die ersten beiden Links sind relativ Uninteressant, da es erst der Entwurf ist.
Der letzte zeigt schon eine konkrete Richtung, bei dem 10.6 und 10.7 die Sache soweit Auflockern, das es kaum zu Rechtsstreits kommen wird ob es nun übe eine Zustimmung oder Ausnahme Befreiung gibt
Wir werden sehen was als Ergebnis raus kommt.
Aber alles ändert nichts daran, das deine Aussagen falsch sind und maximal meine Interpretation des Gesetzestextes zur weiteren Diskussion stehen würde.
PS.
Aufgrund der persönlichen Beleidigung, hast du nun meine volle Aufmerksamkeit.
Die ersten beiden Links sind relativ Uninteressant, da es erst der Entwurf ist.
Der letzte zeigt schon eine konkrete Richtung, bei dem 10.6 und 10.7 die Sache soweit Auflockern, das es kaum zu Rechtsstreits kommen wird ob es nun übe eine Zustimmung oder Ausnahme Befreiung gibt
Wir werden sehen was als Ergebnis raus kommt.
Aber alles ändert nichts daran, das deine Aussagen falsch sind und maximal meine Interpretation des Gesetzestextes zur weiteren Diskussion stehen würde.
PS.
Aufgrund der persönlichen Beleidigung, hast du nun meine volle Aufmerksamkeit.
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Re: Freigabesignal für Klimaanlage
Beziehst Du das jetzt auf Deine persönlichen Vermutungen? Wie das man nach Deiner persönlichen Ansicht die freie Wahl hat an der Durchführung der netzorientierten Steuerung teilzunehmen oder oder auch nicht wenn die Dimensionierung der Klimaanlage über 4.2 kW liegt, man in Deiner persönlichen Welt keinen Antrag beim Netzbetreiber stellen muss, wenn die Klimaanlage über 4.2 kW liegt, der Netzbetreiber den Anschluss verweigern kann usw.. Alle Deine persönlichen Vermutungen sind falsch, und ich weis ehrlich gesagt nicht, was es dem Fragesteller, dem Mitleser oder auch Dir bringen soll, das Du hier persönlich falsche persönliche Vermutungen in ein Forum postet. Das hilft weder dem Fragesteller weiter, noch dem Mitleser, wenn Du unbedingt meinst Dich zu verabschiedeten Festlegungen der Bundesnetzagentur Bezug nehmen zu wollen, dessen Inhalt Du auch nach dem lesen persönlich nicht verstanden hast.
Ist das eine ernst gemeinte Frage? Die Art und Weise wie Du hier Deinen Tonfall in einem Forum wählst, gibst Du persönlich selber vor. Wenn Dir deine eigenen Formulierungen als persönliche Beleidigung vorkommen, solltest Du vielleicht mal darüber nachdenken, ob der von Dir gewählte schrifttliche Tonfall in einem Forum angemessen ist.
Es war eine einfach Frage, ob Du nun die Zeit gefunden hast in Ruhe die Festlegung der Bundesnetzagentur zu lesen und dessen Inhalt auch zu verstehen, bevor Du hier weiterhin persönliche Vermutungen von Dir gibst, die sich nicht mit der verabschiedeten Festlegung der Bundesnetzagentur decken.
Sich im Detail damit auseinander setzen zu wollen, ist für die meisten Nutzer uninteressant, da die Elektroinstallation der Elektriker vornimmt und dieser auch dafür verantwortlich ist, entsprechende Normen und Festlegungen und Gesetze bei der Elektroinstallation zu berücksichtigen. Wenn man sich dennoch damit auseinander setzten will und nicht Texte lesen will und diese dann auch noch verstehen muss, findet man auf der Seite der Bundesnetzagentur zumindest ein Informationsvideo, was die Festlegung der Bundesnetzagentur näher erläutert.
Auch das ist falsch, der BK6-22-300 der Bundesnetzagentur ist kein Entwurf sondern die konsultierte endgültige Version vom 27.11.2023, die ab dem 1.1.2024 seine Gültigkeit hat.
Es zeigt nicht in die Richtung, es ist die verabschiedete verbindliche Anlage 1 zur Festlegung zur Durchführung der netzorientierten Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a EnWG. Da ändert sich zunächst mal zur Zeit nichts mehr daran, die Konsultationsphase zur Festlegung der Bundesnetzagentur ist vorbei.
Es gilt nach Absatz 3 eine Teilnahmeverpflichtung zur netzorientierten Steuerung, es gibt zunächst keine besonderen Ausnahmen für einen als Betreiber einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung über 4,2 kW, wie bei einer neu zu verbauenden dimensionierten Klimaanlage.
10.6 und 10.7 trifft auf neu anzuschaffende Klimaanlagen, die über 4.2 kW liegen nicht zu, da diese immer technisch nachweislich gesteuert werden können und das mit einem vertretbaren technischen Aufwand durch den beauftragten Elektriker bei der Elektroinstallation im Schaltschrank realisiert werden kann.
Was Du ständig mit Deinen Rechtsstreit willst, verstehe ich nicht. Wenn Du die Bundesnetzagentur oder den Gesetzgeber verklagen willst, hält Dich persönlich keiner davon ab. Die Aussichten, wenn Dich an der Festlegung der Bundesnetzagentur etwas persönlich stört, bei einer Klage zu einem Erfolg zu kommen halte ich persönlich für gering.
Wie war das mit Deiner selbst gewählten Formulierung
All das, was Du hier von Dir an persönlichen Vermutungen zur Festlegung der Bundesnetzagentur von Dir gibst (s.o.) ist falsch, wenn Du das auch nach dem lesen und verstehen der Festlegung zur Durchführung der netzorientierten Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a EnWG immer noch nicht verstanden hast, kann Dir auch keiner helfen. Viel lernen aus eigenen Fehlern tust Du nur offensichtlich nicht, es bleibt bei persönlichen Phrasen.
Das kannst Du gerne vor Gericht bei einem Rechtsstreit mit dem Gesetzgeber bzw. der Bundesnetzagentur als zuständige Behörde diskutieren, wenn Dir persönlich die Festlegung der Bundesnetzagentur nicht passt oder Du persönlich meinst da gibt es Interpretionsspielraum. Ein Forum ist dazu wohl der falsche Ort. Eine Diskussion zu einem Gesetz bzw. Festlegung einer Behörde findet während der vorgegeben Konsultationsphase zum Gesetz bzw. der Festlegung der Behörde statt und diese wurde Ende 2023 nach Stellungnahmen zum Regelwerk vollständig abgeschlossen.
Re: Freigabesignal für Klimaanlage
Nur so kurz zur Info.
Es geht nicht um eine Drosselung einer Klimaanlage größer 4,7 kW Kühlleistung, sondern elektrische Leistung. Das ist ein großer Unterschied.
Keine normale Klimaanlage im Privat Sektor wird mehr als 3,6 kW haben. Denn diese werden Einphasig meist mit 16 A abgesichert und mehr ist da nicht möglich.
z.B. an ein 9kW Multi Split Gerät im Außenbereich von Daikin kann man max. 15,6 kW Innengerät Leistung anschließen.
Die elektrische Leistung beträgt jedoch nur 2,4 kW.
Es geht nicht um eine Drosselung einer Klimaanlage größer 4,7 kW Kühlleistung, sondern elektrische Leistung. Das ist ein großer Unterschied.
Keine normale Klimaanlage im Privat Sektor wird mehr als 3,6 kW haben. Denn diese werden Einphasig meist mit 16 A abgesichert und mehr ist da nicht möglich.
z.B. an ein 9kW Multi Split Gerät im Außenbereich von Daikin kann man max. 15,6 kW Innengerät Leistung anschließen.
Die elektrische Leistung beträgt jedoch nur 2,4 kW.
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Re: Freigabesignal für Klimaanlage
Letztlich muss das ja der Fachbetrieb genau berechnen, der die Anlage auch installiert bzw. in Betrieb nimmt. Mehrere Klimaanlagengeräte für mehrere Räume zusammen werden als Fallgruppe als eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (SteuVE) betrachtet.
Da der Fragesteller von mehreren Räumen gesprochen hat
muss halt eine genaue Berechnung durch den Installationsbetrieb durchgeführt werden und dann geschaut werden, was die Summenleistung ist. Bei drei Räumen mit einer Klimaanlage von jeweils 2 kW ist man dann auch schon bei 6 kW Summenleistung der Fallgruppe, was einer SteuVE entspricht.
Zusätzlich in die Gesamtbetrachtung der Elektroinstallation spielt dann eben noch die Leistung der verbauten Photovoltaikanlage mit rein. Wenn die Fallgruppe der Klimananlagen einer SteuVE entspricht, ist es zumindest sinnvoll ein EMS verbauen zu lassen, sonst wird im Zweifelsfall produzierter Strom im Fall einer notwendigen Sollwertvorgabe durch den Netzbetreiber verschenkt.
Re: Freigabesignal für Klimaanlage
Ich glaube du hast das nicht ganz verstanden.Fonzo hat geschrieben: ↑04.04.2024, 13:13Letztlich muss das ja der Fachbetrieb genau berechnen, der die Anlage auch installiert bzw. in Betrieb nimmt. Mehrere Klimaanlagengeräte für mehrere Räume zusammen werden als Fallgruppe als eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (SteuVE) betrachtet.
Da der Fragesteller von mehreren Räumen gesprochen hatmuss halt eine genaue Berechnung durch den Installationsbetrieb durchgeführt werden und dann geschaut werden, was die Summenleistung ist. Bei drei Räumen mit einer Klimaanlage von jeweils 2 kW ist man dann auch schon bei 6 kW Summenleistung der Fallgruppe, was einer SteuVE entspricht.
Zusätzlich in die Gesamtbetrachtung der Elektroinstallation spielt dann eben noch die Leistung der verbauten Photovoltaikanlage mit rein. Wenn die Fallgruppe der Klimananlagen einer SteuVE entspricht, ist es zumindest sinnvoll ein EMS verbauen zu lassen, sonst wird im Zweifelsfall produzierter Strom im Fall einer notwendigen Sollwertvorgabe durch den Netzbetreiber verschenkt.
Selbst wenn deine Innengeräte 2 kW Leistung haben, ist das nicht die elektrische Leistung.
Angenommen du hast 6 Innengeräte mit je 2 kW also in Summe 12 kW. Dann bist du ziemlich sicher nicht über der angegebenen 4,7 kW elektrisch.
Die Stromversorgung der Innengeräte erfolgt über das Außengerät und das ist in der Regel mit 16 A abgesichert. Also 3,6 kW.
Interessant wird es erst, wenn noch eine Wärmepumpe hinzukommt. Aber die wird ohnehin immer angegeben, weil man dadurch einen günstigeren Strompreis bekommt.